Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich zum Ende des Geschäftsjahres (30.06.) möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen das Lastschriftverfahren nach dem erneuten Einzug des Mitgliedsbeitrags mit zusätzlichen Bearbeitungskosten für den Verein verbunden ist. Um unnötige Bankgebühren zu vermeiden, bitten wir Sie daher, die Kündigungsfrist einzuhalten.
Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Förderverein des Theodor-Heuss-Gymnasium zum 30.06.
